Die Internationale Vereinigung der Freidenker fordert, dass die Verantwortlichen und ihre Komplizen in der katholischen Kirche für ihre kriminellen Taten zur Rechenschaft gezogen werden

Philippe BarbarinDie Staatsanwaltschaft in Lyon hat nach mehreren Anzeigen gegen hohe Verantwortliche der katholischen Kirche, einschließlich dem Erzbischof von Lyon, Philippe Barbarin, für das Nicht-Anzeigen von Pfarrern, die sich des sexuellen Missbrauch an Minderjährige unter 15 Jahren schuldig gemacht haben, eine Untersuchung eröffnet, nach französischem Recht kann das mit bis zu 3 Jahren Gefängnis und 45000,00 Euro bestraft werden.

Der in dieser Sache zuständige Untersuchungsrichter, der im Moment nach den Erklärungen der mutmaßlichen Opfer des Pfarrer Bernard Preynat ermittelt, bestätigt, dass die Verantwortlichen der Diözese Lyon, darunter Kardinal Barbarin vernachlässigt haben diesen Pfarrer der Polizei zu melden wie es das französische Gesetz verlangt. Der Letztere würde bereits seit 1991 Kenntnis von diesen Straftaten haben. Der Pfarrer hat zugegeben junge Pfadfinder aus einer Gruppe, deren Leiter er 20 Jahre gewesen war, zwischen 1986 und 1991 sexuell missbraucht zu haben.

Laut AFP hat der Vatikan vorher schon dem Erzbischof seine Unterstützung zugesagt, bestätigend, dass er das ganze Vertrauen habe und dass er das Problem mit „großer Verantwortung“ behandeln wird. Eine nahe Quelle des Kardinal bestätigt sogar, dass „diese Bemerkung in keiner Weise auf den Kardinal abzielt, der fast sofort, nachdem er ein erstes Opfer getroffen hatte, den Pater Preynat suspendiert und sich in Rom Rat geholt hat, und dies alles bevor die erste Anzeige erstattet wurde.“

Der Exekutivdirektor der National Secular Society im Vereinigten Königreich, Keith Porteous Wood, ebenfalls Sprecher der Internationalen Vereinigung der Freidenker, der sich seit vielen Jahren mit dieser Akte über den sexuellen Missbrauch, begangen von Pfarrern beschäftigt, hat schon zahlreiche Beweise den Vereinten Nationen geliefert und erklärt zum schuldigen Schweigen der katholischen Kirche in dieser Sache „ich rufe den Untersuchungsrichter auf an dieser Diözese ein Exempel zu statuieren, indem die Justiz gleichzeitig den mutmaßlichen Angreifer und diejenigen, die meinen straflos über den Gesetzen zu stehen, zu strafrechtlich verfolgen.“

Die pontifikale Kommission zum Schutz der Minderjährigen hat Mitte Februar wieder bestätigt, dass die Bischöfe die Verpflichtung haben den sexuellen Missbrauch den zivilen Behörden zu melden, aber jede Erklärung des Papstes wird in diesem Zusammenhang immer gemäßigter gegenüber der vorherigen. Im letztem Jahr hatte er die Bildung eines „Kirchengericht“ (eher als eine Verstärkung der Gesetze) um solche Art von Fällen zu behandeln, angekündigt, aber solch ein Gericht hat sich nie getroffen. Zurück von seiner Reise in Mexiko hat der Papst, immer ein wenig „gemäßigter,“ erklärt, dass solche Bischöfe zurücktreten sollten – ohne zu sagen, dass er sie zwingen könnte dies zu tun. Die implizite Unterstützung für Barbarin bedeutet, dass selbst die Idee, dass die Bischöfe das Gesetz respektieren könnten, aufgegeben wurde.

Die französischen Geistlichen scheinen Widerstand gegenüber der Verpflichtung sexuellen Missbrauch den weltlichen Behörden zu melden, zu leisten, erlauben somit den Schuldigen dem Gefängnis zu entkommen und in aller Straffreiheit den Missbrauch fortzusetzen. Diese wiederholte Bestätigung der pontifikalen Kommission von der oben berichtet wird, folgte einer Weiterbildungssitzung neuer Bischöfe, die im Vatikan stattfand, im laufe dieses Treffen hat der französische Kardinal Tony Attrella (Pfarrer der Diözese Paris, Psychotherapeut und Lehrer am College des Bernardins) den Bischöfen erklärt, dass sie nicht verpflichtet sind sexuelle Missbrauchsfälle den zivilen Behörden zu melden. Die Vereinten Nationen hatten bereits 2014 den Vatikan angeprangert, nachdem ein Kardinal einen französischen Bischof beglückwünscht hat, dass er sich dem Gesetz widersetzt hat und sich geweigert hat einen dieser Fälle der Justiz zu melden.

In den meisten Ländern ist diese Maßnahme nicht verpflichtend, obwohl die Vereinten Nationen mit Nachdruck dies empfohlen haben wie zum Beispiel in Irland.