Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger Europas und ihre Organisationen
Nein zur Speicherung persönlicher Daten durch Religionen!
Mehrere abweichende Entscheidungen von Gerichten und Behörden in verschiedenen europäischen Ländern gefährden den Schutz der persönlichen Daten, die sich im Besitz von Konfessionen und Glaubensgemeinschaften befinden. Aus diesem Grund schlagen wir die Unterzeichnung der vorliegenden Petition vor, die an das Europäische Parlament gerichtet werden soll.
● Die Gewissens- und Glaubensfreiheit wird in allen europäischen Ländern durch verschiedene Texte, Verfassungen und Erklärungen von nationaler oder internationaler Tragweite garantiert. Wie andere Vereinigungen dürfen auch Konfessionen die persönlichen Daten ihrer Mitglieder speichern, um sie für Zwecke zu verarbeiten, die für beide Seiten relevant erscheinen. Dies geschieht innerhalb der Grenzen der nationalen Gesetze und der internationalen Verpflichtungen, die die Länder eingegangen sind.
● Die Gewissens- und Überzeugungsfreiheit schließt das Recht ein, die eigene Überzeugung zu ändern, z. B. das Recht, die Religion zu wechseln oder keine Religion zu haben.
● Alle religiösen und nichtreligiösen Gruppen müssen das gleiche Recht mit den gleichen Garantien für die Bürgerinnen und Bürger einhalten: Die persönlichen Daten derjenigen, die diese Gruppe verlassen, dürfen sie nach dem Verlust dieser Mitglieder nicht weiter aufbewahren. In der Praxis behaupten mehrere Konfessionen, dass sie weiterhin die Kontrolle über diese Daten behalten, und zwar aus Gründen, die sie für legitim halten, die aber einfach auf ihre interne Funktionsweise verweisen. Zum Beispiel weigern sich mehrere christliche Konfessionen, die Daten ihrer ehemaligen Gläubigen zu löschen, die häufig in der frühen Kindheit ohne deren persönliche Zustimmung gespeichert wurden.
● Mehrere dieser Fälle, die die katholische Taufe betreffen, wurden in den letzten Jahren vor Gericht gebracht, und einige davon erreichten die höchsten Gerichte der betroffenen Länder mit unterschiedlichen Ergebnissen. Beispielsweise verweigerten französische und irische Gerichte den ehemaligen Gläubigen das Recht auf Löschung ihrer persönlichen Daten aus den Registern der katholischen Kirche, während die belgische Datenschutzbehörde hingegen die strikte Einhaltung des allgemeinen Rechts anordnete, und somit eine Löschung verlangte.
● Die unterzeichnenden Organisationen und BürgerInnen fordern, dass alle Konfessionen, unabhängig von ihrem eigenen Rechtsstatus in den betroffenen Ländern, dem allgemeinen Recht unterliegen sollen : Sie sollen die Daten einer Person, die aufgrund der Ausübung ihrer Gewissensfreiheit eine Konfession verlassen hat, vollständig und endgültig löschen.
Außerdem sollen die Regierungen und internationalen Behörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Grundfreiheit gewahrt wird.
Eine Initiative von :
Bureau Européen de la Libre Pensée – Europäisches Koordinationsbüro freigeistiger Organisationen – 10-12, rue des Fossés Saint-Jacques – 75005 Paris (France)
+ 33 1 46 34 21 50
Unterschrift : https://framaforms.org/organized-confessions-should-not-be-allowed-to-retain-personal-data-1712911613