Bisheriger Wortlaut

Verwaltung

§ 10

Der Internationale Verband (Association Internationale de la Libre Pensée / International Association of Free Thought) wird von einem Vorstand verwaltet, in welchem die Mitgliedsverbände (Teilverbände) vertreten sind. Jeder Teilverband wird durch je ein Vorstandsmitglied pro 500 Einzelmitglieder vertreten. Die Zahl der Vorstandsmitglieder aus einem einzigen Teilverband darf nicht 10 überschreiten. Der Vorstand darf individuelle Beisitzer kooptieren.

Der Vorstand trifft sich mindestens einmal im Jahr, vorzugsweise am Rande der IHEU-Tagung. Die Zusammensetzung der Vertretung eines Teilverbandes wird durch diesen Verband jährlich festgelegt.

Die sich aus den Vorstandssitzungen ergebenden Kosten werden von dem jeweiligen Teilverband übernommen.

Der Vorstand darf Entscheidungen per Brief oder Email treffen.

Änderungsantrag

Verwaltung

§ 10

Der Internationale Verband (Association Internationale de la Libre Pensée / International Association of Free Thought) wird von einem Vorstand verwaltet, in welchem die Mitgliedsverbände (Teilverbände) vertreten sind. Einzelmitglieder können auch im Vorstand vertreten werden.

Jeder Teilverband wird durch je ein Vorstandsmitglied pro 500 Einzelmitglieder vertreten. Die Zahl der Vorstandsmitglieder aus einem einzigen Teilverband darf nicht 10 überschreiten. Der Vorstand darf individuelle Beisitzer kooptieren.

Verbände, die dem AILP-IAFT beitreten möchten, um im Vorstand vertreten zu werden, legen einen entsprechenden Antrag vor. Der Antrag beinhaltet auch eine Stellungnahme eines IAFT-Sprechers aus dem betroffenen Erdteil. Der scheidende Vorstand nimmt diese Stellungnahme vor der IAFT-Konferenz und der jeweiligen Neuwahl des Vorstands zur Kenntnis.

Die Entscheidung über den Beitritt erfolgt vorzugsweise einstimmig, ansonsten reicht die absolute Mehrheit im scheidenden Vorstand.

Der Vorstand darf individuelle Beisitzer kooptieren.

Wird ein Sitz durch Rücktritt oder Ableben frei, so wird er auf der alleinigen Entscheidung des Teilverbandes neubesetzt, der durch das ausgeschiedene Vorstandsmitglied vertreten wurde.

Der Vorstand trifft sich mindestens einmal im Jahr. Die Zusammensetzung der Vertretung eines Teilverbandes wird auf drei Jahre festgelegt.

Die sich aus den Vorstandssitzungen ergebenden Kosten werden von dem jeweiligen Teilverband übernommen.

Der Vorstand darf Entscheidungen per Brief oder Email treffen.